Der richtige Versicherungsschutz für Ihr Hab und Gut
Ab Ende 2018 sind Rauchmelder nahezu bundesweit in Wohnungen und Häusern Pflicht.
In den meisten Bundesländern ist dies bereits heute schon der Fall – zu Recht:
Jährlich sterben etwa 500 Menschen in Deutschland bei Wohnungsbränden. Zwei Drittel von ihnen im Schlaf. Rauchmelder können Leben retten. Und stimmt im Schadensfall zudem der Versicherungsschutz, ist auch Ihr Hab und Gut bestens gegen die Folgen eines Brandes geschützt.
Eigentümer und Mieter in der Pflicht
Für den Einbau der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer verantwortlich. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter einer Wohnung für die Installation zuständig. Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft der Lebensretter variiert ebenfalls. Je nach Bundesland ist die Instandhaltung Aufgabe des Eigentümers oder des Mieters. Unabhängig davon sollten Rauchmelder jedoch in der Regel nach 10 Jahren erneuert werden.
Informationen entnehmen Sie auch der Brandschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Doppelt sicher mit der richtigen Versicherung
Rauchmelder warnen frühzeitig vor Gefahren und können Leben retten. Einen Brand verhindern sie jedoch nicht. Entsprechender Versicherungsschutz ist daher unverzichtbar. Nur er schützt vor den finanziellen Konsequenzen eines Brandes. Sie sind gut beraten, sich doppelt abzusichern. Mit Rauchmeldern und einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung als Schutz für ihr Hab und Gut.
Sorgenfrei nach einem Brand
Mit unserem Hausrattarif können Sie – auch nach einem Brand – positiv in die Zukunft blicken. Denn wir zahlen den entstandenen Schaden, entsprechend der von einem Gutachter im Gutachten genannten Schadenshöhe. Lediglich für die Entschädigung für Wertgegenstände wie etwa Bargeld, Urkunden, Münzen oder Schmuck gelten die vereinbarten Höchstsummen. Lesen Sie bitte dazu auch unser Merkblatt zur Hausratsversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie mit unserer Wohngebäudeversicherung TOP erweiterte Leistungen.
Rauchmelder-Verzicht hat Konsequenzen
Kunden, die der Rauchmelder-Pflicht nicht nachkommen, verstoßen übrigens gegen eine Obliegenheit, da gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. In diesen Fällen sind Versicherer berechtigt, Leistungen zu kürzen.