Element Insurance AG Versicherer insolvent – was für Kunden jetzt gilt!

Die Element Insurance AG ist im Insolvenz­eröff­nungs­verfahren. Die Versicherungs­verträge laufen vor­erst weiter. Auszahlungen aus Schadens­fällen finden nicht mehr statt.

Der Berliner Versicherer Element ist in Zahlungs­schwierig­keiten. Deshalb hat die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungen (Bafin) über das Vermögen einen Insolvenz­antrag gestellt.

Was bedeutet das für die Kundinnen und Kunden des Versicherers?
Bestehende Verträge laufen zunächst weiter, neue können aber nicht mehr abge­schlossen werden. Fragen ergeben sich vor allem im Schadens­fall. Forderungen werden nicht mehr ausgezahlt, statt­dessen werden sie im Insolvenz­verfahren nur noch „quotal“ bedient. Das heißt in der Praxis, dass Kunden möglicher­weise einen Schaden nicht voll­ständig erstattet bekommen, sondern nur eine anteilige Schadens­summe erhalten. Dies gilt für bereits gemeldete und künftige Schäden.

Tipp: Da die Gefahr besteht, dass Forderungen aus Schadens­fällen nicht umfassend reguliert werden, sollten Sie als Kundin oder Kunde erwägen, sich sofort um neuen Versicherungs­schutz zu kümmern. Das gilt unabhängig von der Frage, welche Lösung es für Ihren bestehenden Vertrag in den nächsten Wochen geben wird. Insbesondere bei Versicherungen mit potenziell hohen Schadens­summen gilt es das zu bedenken, etwa bei der Wohn­gebäude­versicherung.

Element ist ein voll­ständig digitales Unternehmen und hat eine Bafin-Lizenz ausschließ­lich für Sach- und Unfall­versicherungen. Kundinnen und Kunden von Element haben ihre Versicherung nicht direkt bei Element abge­schlossen, sondern bei einem der Koope­rations­partner, hinter denen Element als Risikoträger steht. Das führt dazu, dass Kunden manchmal gar nicht wissen, dass sie bei Element versichert sind.

Zu den Koope­rations­part­nern zählen zum Beispiel Asspario, direkt-AS, DEMA, Manu­faktur Augs­burg, Schutz­garant oder Panda. Die Koope­rations­partner sind so genannte Assekuradeure oder Versicherungs­vermittler, die eigene Angebote entwickeln und die Tätig­keit eines traditionellen Versicherers über­nehmen – in der Regel von der Entwick­lung eines Versicherungs­tarifs bis zur Schadens­abwick­lung – ohne jedoch für die Versicherungs­ansprüche des Kunden zu haften. Element selbst bezeichnet Koope­rations­partner als Managing General Agent (MGA).

In aktuellen Tests der Stiftung Warentest ist Element Risikoträger bei folgenden Tarifen von Koope­rations­part­nern:

Wohngebäudeversicherung: Dema Deutsche Versicherungs­makler AG (Tarif: Wohn­gebäude Exklusiv).

Fahrradversicherung: Asspario Versicherungs­dienst GmbH (Tarife: AllRisk fair select / AllRisk best select).

Handyversicherung: Schutz­garant GmbH (Tarif: Hand­ySchutz­brief Basis).

Unfallversicherung: Manu­faktur Augs­burg GmbH (Tarife: Premium / Premium-Plus).

Es gibt weitere Koope­rations­partner, deren Tarife nicht in Tests der Stiftung Warentest vorkommen, bei denen Kunden Sach­versicherungen abge­schlossen haben. Dazu gehören neben der Privathaftpflicht- und Hausrat auch Tierversicherungen.

Tipp:

Sind Sie nicht sicher, ob Element hinter einem Ihrer Versicherungs­verträge als Risikoträger steht, finden Sie die Information darüber im Klein­gedruckten.

Oder Sie fragen direkt Ihren Vertrags­partner. Dieser hat die Pflicht, Kundinnen und Kunden über das Insolvenz­verfahren zu informieren. Teils sind Kunden schon informiert.

Element hatte im Oktober 2017 als erstes deutsches voll­digitales Versicherungs­unternehmen die Erlaubnis der Bafin für die Schaden- und Unfall­versicherung erhalten. Die Idee von Element: „Insurance-as-a-Platform“, wie es im Lagebericht 2017 heißt. Versicherer, die als Risikoträger mit Part­nern Versicherungs­produkte entwickeln, werden auch White-Label-Versicherer genannt. Im Juni 2022 erhielt Element die Bafin-Erlaubnis zur Erweiterung des Geschäfts­betriebs auf See-, Binnensee- und Fluss­schiff­fahrts-Kasko und -Haft­pflicht sowie auf verschiedene finanzielle Verluste.

Am 20. Dezember 2024 zeigte Versicherer Element der Bafin nach der Kündigung ihres wichtigsten Rück­versicherers den Eintritt der Über­schuldung im Sinne der Insolvenz­ordnung an. Darauf­hin stellte die Bafin einen Insolvenz­antrag für Element.

Quelle: Stiftung Warentest  17 01 2025